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Oft werden wir nach den Rechten der Eltern nach einer Fehl- oder Totgeburt gefragt.
Seit dem 14. Mai 2013 haben Eltern die Möglichkeit, die Geburt ihres verstorbenen Kindes beim zuständigen Standesamt dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell eine Existenz zu geben. Auch im Nachhinein ist eine Eintragung möglich. Es muss lediglich ein Dokument, das die Identität des Kindes nachweist, vorgelegt werden. Dafür reicht ein Dokument aus dem Krankenhaus, wo die Entbindung stattgefunden hat.